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Zitat von qbz
Nun kommen hoffentlich bald die dringenden Änderungen bei Hartz IV und nicht nur die Abschaffung der grundgesetzwidrigen Sanktionen.
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Grundsätzlich ist eine Überarbeitung sicherlich nicht falsch, es gibt einiges an Verbesserungspotential. Allerdings fehlt mir für den speziellen Fall des Klägers das Verständnis komplett (außer, die Berichte verschweigen wesentliche Aspekte).
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Er hatte 2014 einen Job als Lagerarbeiter ausgeschlagen, weil er lieber in den Verkauf wollte. Auch einen weiteren Job hatte er nicht angenommen.
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Mir würden als Fallbeispiel für ungerechtfertigte Sanktionen ganz andere Fälle enfallen(z.B. alleinerziehende Mutter eines schwerst-mehrfachbehinderten Kindes, die einen Ganztagsjob 40 km entfernt annehmen soll). Ich (Ingenieur) würde nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit jederzeit auch als Lagerarbeiter oder Hausmeister anfangen, wenn's nichts anderes gibt, bevor ich länger rumhocke und anderen auf der Tasche liege.