Zitat:
Zitat von Björn Tepper
Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen.
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Das kann er dir genauso zusagen wie ein Jahr freien Kaffee in seiner Werkstatt

. Ist nur ggf. ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die automatisch besteht und von gewerblichen (im Gegensatz zu einem Geschäft zwischen 2 Privatleuten) auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Demnach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung einräumen, wie tandem65 schreibt. Bei dem Riss wird ihm nicht viel anderes als ein Rahmentausch übrig bleiben und da kann es gut sein, dass er auf deinen Vorschlag zur Rückabwicklung (den du ihm ja jetzt schon direkt machen darfst) lieber eingeht.
Du hattest ja schon andere Sachen zu dem Rad geschrieben, da klebt echt die Sch%&ße dran.