Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Dein "Nein" als Antwort hätte mir gereicht.
Denn im Hinblick auf §218 a haben Du und der Staat dann ja doch nicht die gleiche Sicht auf das Thema, oder?
Gruß
N. 
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Ne, Du, jetzt bist Du dran mit GG Art. 2 vs. § 1631 BGB. Ich bin ja in Vorleistung gegangen mit meiner Darlegung zu §218 StGB. Wenn Du nun über Beschneidung referierst, siehe Paragraphen Zeile 1 dieses Posts, dann könnte ich über §218a StGB schreiben. Klugschnacker hatte sich differenziert wie auch verständlich geäußert. Du willst nur wieder stänkern!
Tit for Tat. Schon mal gehört?
