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Zitat von FlyLive
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P.S: man kann ja per Gesetz klar machen, was einen wählbare Partei kann und darf. Möglicherweise wären dann keine AfDler mehr wählbar...
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Solche Gesetze, die AfDler unwählbar machen gibt es ja.
GG Art 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die AfD in ihrem Thüringer Wahlprogramm:
Religiös motivierte Bekleidungsregelungen, dass „kulturell sensible“ Weglassen
von Speisen in öffentlichen Einrichtungen, die Errichtung fundamentalistischer
Moscheen, die Diffamierung unserer Gesellschaft als „unrein“, die Duldung der
Verstümmelung von Neugeborenen aus religiösen Gründen oder das qualvolle
Schächten von Tieren sind deutliche Zeichen einer zunehmenden Islamisierung,
der wir Einhalt gebieten müssen.
Das würde bedeuten, dass beim Neujahrsempfang eines Ministerpräsidenten Höcke im Erfurter Landtag die Vertreter der jüdischen Gemeinden ihre Kippa abnehmen müssten und Thüringer Bratwurst aus Schweinefleisch vorgesetzt bekämen. 23,4 Prozent der Thüringer sind dafür...
Gruß
N.
