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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
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Alt 01.10.2019, 11:27   #9
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Mehr Details aus https://www.general-anzeiger-bonn.de...t_aid-46124911


...In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war. Durch den Sturz verletzte sich die Frau. Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro.


Vor Gericht hatte sie nur teilweise Erfolg: Zeitungen, egal ob einzeln oder gebündelt, hätten auf Bürgersteigen nichts verloren, entschied das Gericht. Die Beklagten hätten den Bürgersteig ohne behördliche Sondernutzungserlaubnis als Ablage für die Zeitungsstapel genutzt. Daher müssten sie für einen Teil des Schadens aufkommen.


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe. Zudem habe sie gewusst, dass an der Stelle, an der sie gestürzt sei, regelmäßig Zeitungen für die Austräger bereitgelegt würden. Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen....


Gruß
N.
Hier tippste wild umher. Und anderswo? Es ist doch vollkommen klar, dass die Frau einen Behindertenausweis braucht. Wollen wir hier amerikanische Verhältnisse? Nein.

Beispiel: ich kann mich erinnern, dass Staubsaugerhersteller verklagt wurden, weil Bananen in den Sauger gesteckt wurden, und nicht darauf hingewiesen wurde explizit in den Bedinungsanleitungen, dass das Folgen haben kann.

Die Frau muss selbstverständlich 100% des Schadens selbst tragen. Wer des verkehrssicheren Laufens nicht mehr mächtig ist soll nicht in dieser Form am Straßenverkehr teilnehmen. Oder zumindest soviel A. in der Hose haben, nicht die Allgemeinheit mit so einem Mist zu belasten.

LG,
M.
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