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Zitat von Running-Gag
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Wie fast immer, wenn es um Juristisches geht, kommt es auf die genaue Formulierung an. Ohne das Urteil gelesen zu haben, steht in dem Artikel nicht „der Sportler haftet“ (wofür überhaupt? Wurden die Zeitungen zerstört?), sondern
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Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen
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Er trägt also selbst das Risiko auf der Nase zu landen, wie vermutlich jeder andere Nutzer des Bürgersteiges auch - falls der Bürgersteig in verkehrssicherem Zustand ist. Oder anders ausgedrückt: er haftet für seine eigenen Schäden.
Wie meine Vorredner schon schrieben: Ich wäre erleichtert gewesen, nicht der nächste ahit auf Youtube zu werden und wäre weiter (oder zum Arzt) gelaufen.
M.