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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
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Alt 01.10.2019, 10:07   #4
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Zitat:
Zitat von Running-Gag Beitrag anzeigen
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722

Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen?
Wie fast immer, wenn es um Juristisches geht, kommt es auf die genaue Formulierung an. Ohne das Urteil gelesen zu haben, steht in dem Artikel nicht „der Sportler haftet“ (wofür überhaupt? Wurden die Zeitungen zerstört?), sondern
Zitat:
Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen
.

Er trägt also selbst das Risiko auf der Nase zu landen, wie vermutlich jeder andere Nutzer des Bürgersteiges auch - falls der Bürgersteig in verkehrssicherem Zustand ist. Oder anders ausgedrückt: er haftet für seine eigenen Schäden.

Wie meine Vorredner schon schrieben: Ich wäre erleichtert gewesen, nicht der nächste ahit auf Youtube zu werden und wäre weiter (oder zum Arzt) gelaufen.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten