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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
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Alt 01.10.2019, 09:51   #3
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.762
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen

Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht?
Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat?
Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme

Das ein Sportler grundsätzlich Mitschuld ist, wenn er zu schnell innerorts unterwegs ist finde ich eigentlich richtig. Wenn man mit 5er Pace über eine Kreuzung ballert, dann kann man nicht erwarten das die Autos da noch rechtzeitig reagieren, denn mit sowas rechnet halt keiner.
Wenn man über einen Bordstein stolpert und sich verletzt dürfte das dann ja das gleiche sein wie wenn man im Wald über ne Wurzel stolpert oder?
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