Zitat:
Zitat von Jahangir
§ 19 Satz der DTU Satzung bestimmt, dass der Verbandstag grundsätzlich öffentlich stattfindet. Nach Satz 2 kann die Öffentlichkeit durch einfache Mehrheit ausgeschlossen werden
[...] Ich frage mich auch, was die Damen und Herren zu verbergen haben, wenn Deine Infos stimmen sollten.
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Ich denke, wir dürfen getrost davon ausgehen, dass ein solcher Antrag vorliegt und als erstes die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ob es was zu verbergen gibt, vermag ich nicht zu beurteilen und spekulieren ... naja ... wem es was gibt ...