Zitat:
Zitat von Alteisen
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Ein Autofahrer fährt mit seinem Mietwagen an einer rechts vor links Kreuzung auf ein Quad auf und befördert die zwei Fahrer ins Krankenhaus (u.a. mit gebrochene Schulter). Als Neuseeländer ist rechts vor links vielleicht nicht vertraut, aber dann darf man in Deutschland halt nicht Auto fahren.
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Das ist doch keine objektive Schilderung, kein "nüchterner Sachverhalt". Du lieferst mal eben aus der Hüfte herausgeschossen eine suggestive Unterstellung und bist vermutlich kein Unfallzeuge, sondern hast von dem Unfall auch nur vom Hörensagen mitbekommen.
Currie schreibt "hit by a quad bike" und du schreibst, dass Currie aufgefahren ist. Das ist quasi genau das Gegenteil...
Auch an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung hat ein von rechts kommendes Fahrzeug nicht automatisch zu 100% recht, wenn es zu einem Unfall kommt. Da könnte die Geschwindigkeit des Quads noch eine Rolle spielen, ebenso dessen technischer Zustand und viele andere denkbare Details.
100% Schuld für den einen Unfallgegner und 0% Schuld für den anderen Unfallgegner ist sogar eher eine große Ausnahme bei gerichtlichen Verkehrsstreitigkeiten.