Zitat:
Zitat von Klugschnacker
.....Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen.....
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das ist doch gar nicht so klar. ungenehmigte wettkämpfe sind keine wettkämpfe im verbandsrechtssinn. eher private trainingsveranstaltungen. ob es da nun eine zeitnahme, eine ausschreibung oder sonstwas gibt. diese wettkämpfe sind aus sicht der dtu einfach inexistent. insofern ist es äußerst fraglich, ob sich die dtu mit irgendwelchen starts dort beschäftigen müssen.