|
Nur noch mal zur Sicherheit und um mal Ordnung in die rechtlichen Rahmenbedingungen zu bringen.
Da du vor Ort gekauft hast, hast Du kein „Umtauschrech“. Dies hat man beispielsweise bei Käufen im Internet und nennt sich dann Widerrufsrecht.
Du hast aber sehr wohl das gesetzliche Gewöhrleistungsrecht (sofern davon im Vertrag nicht abgewichen wird). Das heißt, geht dein gebrauchter Fernseher kaputt und liegt das daran, dass dies bereits bei Übergabe des Geräts begründet war, so bekommst du entweder einen neuen oder Reparatur.
Hier scheidet anderes Fahrrad (also Neulieferung) aus sondern es kommt allein Nachbesserung sprich Reparatur in Betracht. Ich gebe zu, dass es theoretisch natürlich sehr einfach klingt in der Praxis hängt es oft an Tatsachenfragen (z.B. War der Mangel der kaputten Kurbel bereits bei Übergabe des Rades in der Sache angelegt?) Das hat oftmals langwierige Rechtsstreitigkeiten inkl. Gutachten zur Folge. Macht bei 450€ mMn Sinn wenn man sich sehr sicher ist oder ne Rechtsschutz hat.
Eine Garantie ist nochmal etwas ganz anderes und hat mit der gesetzlichen Gewöhrleistung nichts zu tun.
__________________
IM 70.3 Duisburg 2020
|