|
Wann genau hast du das Rad gekauft? Ich gehe davon aus, dass Du als Verbraucher von einem Händler gekauft hast. Offensichtlich ein Gebrauchtrad oder?
Du hast also erstmal zwei Jahre ganz normale Gewährleistung (wenn vertraglich nichts anderes vereinbart). Bei einem Mangel wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass die Sache schon bei Gefahrübergang mangelhaft war. Du könntest somit Nacherfüllung (sprich Reparatur) verlangen.
Hast Du denn schon den Kontakt zum Verkäufer gesucht?
__________________
IM 70.3 Duisburg 2020
|