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Zitat von tandem65
Dafür braucht es wirklcih kein Jura Examen. 
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Vertragsrecht scheint doch einfacher zu sein als gedacht.
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Zitat von tandem65
Da das den hebel deutlich vergrössern würde wäre das wahrscheinlich gewollt.
Schliesslich wäre der hebel auf den veranstalter ein deutlich grösserer.
Da Dir keine Rechtsgrundlage einfällt, ich vermute auch in der DTU fehlt da noch die Phantasie. 
Halt, Arne hatte heute schon genügend Phantasie. Ich denke die DTU wird über seinen Vorschlag nachdenken. Geld stinkt nicht.
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Größerer Hebel, kein Problem: Startrecht nur mit Startpass. Haben viele andere Verbände auch. Dann kann ich fast alle Starter belangen, da ich mit diesen einen Vertrag habe. Will man aber auch nicht, weil man ja viele Starter haben will.
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Zitat von tandem65
Das Real Life kann so trivial sein. Noch mal die Frage, wen willst Du sonst Sanktionieren, wenn nicht die mit denen Du Verträge eingegangen bist?
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Ich will niemanden sanktionieren. Ich finde es lediglich unlogisch nur diejenigen zu sanktionieren, die den Verband über Mitgliedschaft, Startpass etc. am meisten unterstützen.
Das Argument von Hafu, dass bisher nur „lächerliche“ Strafen ausgesprochen wurden, greift auch nicht. Entweder will der Verband die Regel nicht ernsthaft durchsetzen. Dann braucht man sie auch nicht. Oder der Verband will sie (irgendwann) konsequent durchsetzen und somit als Druckmittel gegen „wilde“ Veranstaltungen nutzen. Dann muss man aber auch darüber diskutieren dürfen, ob man sich als Startpassinhaber als Druckmittel gegen Veranstalter instrumentalisieren lassen will.
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Zitat von tandem65
Wenn dem so wäre, wäre die Situation damals die gleiche wie heute.
Was würde Dir dieses Wissen weiterhelfen? Auch in den 90ern wäre das dann ja der Hebel gewesen um Veranstalter zur Genehmigung zu stubsen.
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Weil man schon damals kaum einen Profi davon abgehalten konnte, auf der Langdistanz zu starten
M.