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tandem, Du bist doch mit dem Radhandel vertraut. Nehmen wir für einen Moment an, Du seist Radhändler mit einem Ladengeschäft.
Damit bist Du wirtschaftlicher Nutznießer des Radsports. Im Unterschied zu einem Rennveranstalter, dessen Produkt eben seine Rennen sind, machst Du Dein Geld mit Rädern.
Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.
Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"
Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?
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