Lieber Arne,
spätestens jetzt, bei Absage der Veranstaltung Köln, müsste doch mitsamt den bisher bekannten Infos klar sein, dass der Niedergang dieser Triathlonveranstaltung am wenigsten mit dem in 2019 nicht beteiligten NRWTV und den dortigen Abgaben von 150€ pro Termin sowie 2€/SP, 4€/OD, 6€/MD, 10€ LD zu tun hat.
http://www.nrwtv.de/dl.php?file=/med...on_vt_2016.pdf
Gemessen an den Startgeldern von 49€/SP, 64€/OD, 155€/MD, 209€/LD im übrigen ein eher kleinerer Betrag.
Wie das beim NRWTV läuft, ist mir nicht bekannt, in Niedersachsen jedoch bekommt der Ausrichter dafür eine stark vergünstigte Versicherung für seine Veranstaltung und die Helfer, auch für diejenigen, die nicht (!) Mitglied eines Vereins/Verbandes sind.
In Niedersachsen bekommt dafür eine solch große Veranstaltung mit Preisgeld auch einen zuständigen Kampfrichter, der in seiner Funktion (TD/EL) weit im Vorfeld bis zum Wettkampftag auch Kontakt zum Ausrichter sowie den Behörden hält, und unter anderem einen Blick auf die Helferpläne, Streckenpläne, Genehmigungen, Absicherungen hat.
Das geht so weit, wie vor vielen Jahren in der Landeshauptstadt geschehen, dass der Start erst dann freigegeben wird, wenn die geforderten Helfer/innen in der entsprechenden Anzahl an ihren Orten sind. Im Sinne der Sicherheit der Teilnehmer.
Natürlich werden die Kampfrichter etc. noch extra berechnet, zumindest in NDS. Sie bekommen eine Pauschale für ihren eigentlich ehrenamtlichen Einsat, in NDS sind das 75€ für den Einsatzleiter, 60€ für den KR und 50€ für den TD, plus 0,30€ Fahrtkosten pro Kilometer. Versteuern muss der KR selbst.
In NDS trägt der Verband im übrigen im ersten Ausrichtungsjahr diese Gebühren.
In NRW liegt die Gebühr bei ca. 80€ plus Fahrtkosten, maximal aber bei 150€ pro KR.
Im übrigen gilt das für den ganzen Tag, in Köln bei einer LD kann das ein ganz schön langer Einsatz sein.
Die Ausbildung der KR, Fortbildung und der Verwaltung ist ebenso wie die Ausstattung ein nicht zu unterschätzender Auffwand für den Verband.
Aber in Gänze lese ich aus einigen Ausführungen hier: „Back to the roots“ - Jeder darf machen, was er möchte. Jeder darf seine eigenen Regeln und Schiedsrichter aufstellen und vor allem: Ob ein Ausrichter die Auflagen einhält oder nicht, ist uns doch egal.