Zitat:
Zitat von Harm
Meine Frage ist nun aber, was passiert, wenn ich am hellichten Tag vom Rad geholt werde. Kann mir ein findiger Anwalt einen Strick aus einem nicht StVo zulässigen Licht am Rad drehen, auch wenn zum Unfallzeitpunkt garantiert kein Licht notwendig wäre? 
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§ 67 Abs. 2 StV
ZO gibt das m. E. nicht her, aber wenn jemand tiefer in der Materie steckt, bin ich auch sehr gespannt.