Zitat:
Zitat von Goalie1984
Hatte mich neulich auch intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir persönlich vorher nicht klar war und ich dann auch nur durch weitere Recherche herausgefunden habe:
man sollte sich bei Abschluss des Vertrags einigermaßen sicher sein, dass man die nächsten 3 Jahre bei der Firma bleibt.
Wechselt man den Arbeitgeber, kann der Vertrag mit Jobrad nur unter ganz bestimmten Bedigungen "mitgenommen" werden. Ist das nicht der Fall, kann es je nach Überlassungsvertrag relativ ungemütlich werden (bis hin zur Übernahme aller noch ausstehender Leasingraten an den Arbeitgeber ("Schadenersatz"), ohne dass man das Fahrrad nutzen kann - wird ja vom Arbeitgeber geleast und dann eben nicht mehr zur Nutzung überlassen).
In diversen Foren findet man Fälle aus der (jüngeren) Vergangenheit dazu.
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Ich hatte ein Jobrad und ich wurde entlassen. Das Rad musste ich zu meinem Arbeitgeber bringen und das wars. Keine Verpflichtung meinerseits.