Zitat:
Zitat von Stefan
/.../Worum es aber geht: Kann es denn sein, dass ein gesperrter Doper bei Veranstaltungen startet, welche bis auf einer Genehmigung und einem im Verband organisierten Verein, 1:1 einem "regulären" Triathlon entspricht und dass ihm dann die Sperre nicht verlängert wird?
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Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)