Zitat:
Zitat von OH_JE51
Der Verein SG Mörsbach ist weder Mitglied im Sportbund Rheinland noch in einem Fachverband. Der Triathlon war demnach eine reine private Veranstaltung. ...
Laut ADC der DTU dürfen sanktionierte Athleten nicht an Veranstaltungen von organisierten Vereine oder Verbände starten (siehe 10.12.1 ADC). So wie ich das verstehe:
Die SG Mörsbach gehört in diesem Sinne nicht dem organisierten Sport an.
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Der Triathlon war öffentlich ausgeschrieben trug mit Zeitnahme, Ergebnisliste auch alle sonstigen Merkmale eines typischen Sportwettkampfes.
Die
SG Mörsbach ist sehr wohl ein anerkannter eingetragener Verein mit klassischer Vereinsstruktur (1. und 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassierer). Man müsste in der Satzung den Vereinszweck nachlesen, aber angesichts des Namens SG würde ich annehmen, dass da so etwas wie "Förderung des Sportes" drinsteht.
Ob der Verein jetzt Mitglied im Landessportbund oder bei irgendeinem Fachverband ist, halte ich bei der Frage "Wettkampfsperre" für zweitrangig. Eine ausgesprochene Sanktion soll ja für den der sie erhalten hat, schmerzen und sollte schon vor diesem Hintergrund nicht leicht zu umgehen sein mit modifiziertem Wettkampfkalender.
Ansonsten kann sie auch keine abschreckende Wirkung entfalten.
Wir haben in Bayern z.B. diverse Veranstaltungen von Ortsverbänden der DLRG, teils mit Anmeldung bei der DTU, teils auch ohne DTU-Genehmigung.
Die DLRG ist (ähnlich wie kirchliche Sportorganisationen oder Betriebssportgruppen) auch kein direktes Mitglied des Landessportbundes (in Bayern BLSV), gehört aber wenn Wettkämpfe ausgerichtet werden, zweifellos zu den von der DTU in der Satzung umschriebenen "organisierten Vereine".