Mich als Aussenstehender verwundert es vor allem, wie ein Veranstalter und eine Behörde nicht vor Beginn einer Ausschreibung für eine Tria-Veranstaltung die wesentlichen behördlichen Auflagen abklären, und zwar verbindlich. Ohne eine solche Abklärung scheint mir dann eine Ausschreibung eine riskante Sache auf dem Rücken der Teilnehmer und für den Anbieter. Insofern ändert es am Sachverhalt für mich wenig, welche Auflagen anderswo gefordert sind.
Geändert von qbz (01.09.2019 um 13:01 Uhr).
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