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Alt 01.09.2019, 10:35   #395
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von BunterHund Beitrag anzeigen
........ Wenn der Empfänger sich nicht wehrt, ist der mahnbescheid z wir Wochen später gültig und kann vollstreckt werden.......
Wenn das Insolvenzrecht ins Spiel kommt, dann wird hier nichts vollstreckt. Jeschke wird den Briefkasten bald voller Mahnungen haben, d.h. damit wird man ihm nicht imponieren können.
Ich würde die Gebühren sparen und vom Veranstalter mein Geld, mit Fristsetzung, zurückfordern. Danach würde ich erstmal abwarten und mir nicht wegen des Startgelds die Laune verderben lassen.
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