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Alt 31.08.2019, 14:38   #361
MarkCologne
Ist alles so schön bunt hier!
 
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Registriert seit: 15.01.2017
Ort: Rösrath
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Zitat:
Zitat von abc1971 Beitrag anzeigen
Ich wäre heute über meine Firma gestartet, die das Startgeld zahlt, wen sich mehr als 10 Mitarbeiter für eine Veranstaltung anmelden. Da es sich um einen Großkonzern handelt bin ich gespannt, wie die mit der Sache umgehen werden. Bei Klagen durch eine Firma erhält die Sachlage noch eine Spur mehr Brisanz, zumal es mehrere Firmen in Köln gibt, die ihren Mitarbeitern das Startgeld ausgelegt haben.
Am Ende spielt es keine Rolle wer klagt. Wenn die Forderungen das Vermögen übersteigen, dann ist man insolvent. Wenn man dann als Privatperson in die Privatinsolvenz geht, dann gibt es für die Gläubiger nichts zu holen. Wenn Privatvermögen da ist, dann wird das unter den Gläubigern aufgeteilt.
In Deinem Fall ist die Frage wer Vertragspernter mit dem Veranstalter ist. Wenn du dich selbst angemeldet hast, dann kann Dein Arbeitgeber nicht klagen. Da das Vertragsverhälnis mit Dir besteht und du auch noch ein Vertragsverhältnis mit Deinem Arbeitgeber hast. Zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Veranstalter besteht dann Kein Vertragsverhälntis.
Es sei denn Dein Arbeitgeber hat direkt mit dem Veranstalter einen gültigen Vertrag.
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