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Alt 30.08.2019, 19:48   #313
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.224
Zitat:
Zitat von Drop Beitrag anzeigen
"Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen und/oder Katastrophen den Wettkampf nicht zu starten, zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung der Startgelder ist in diesem Fall nicht möglich.

Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche."
Höhere Gewalt zählt durchaus zu den Gründen, in denen man nichts erstatten muss. Aber dass es unter "unvorhersehbar" fällt, wenn der Veranstalter seine Augen vor der Realität verschließt oder dieser selber die "Katastrophe" darstellt, denke ich nicht.

Und AGB, die den Kunden unangemessen benachteiligen, kann man guten Gewissens akzeptieren, da sie am Ende eh keinen Bestand haben werden.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten