Zitat:
Zitat von NBer
die veranstalterordnung fordert das "einholen aller behördlichen genehmigungen" (§4.2). die dtu gibt nicht vor wieviel rettungsschwimmer pro meter oder so vorhanden sein müssen. das entscheidet die genehmigende stadt, ob für die jeweiligen örtlichen bedingungen die organisation ausreicht.
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Danke. Wenn ich das richtig lese, verlangt §4.2
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Der Veranstalter muss die sportrechtliche Genehmigung des zuständigen Triathlon- Landesverbandes, sowie die behördlichen Genehmigungen für die Wettkampfstrecken einholen.
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Nach §4.4 gilt zudem
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Voraussetzung für die behördliche Genehmigung sollte die sportrechtliche Genehmigung des Verbandes sein.
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Das heißt, verbandsseitig wird ein Sicherheitskonzept weder verlangt noch geprüft und ein Wettkampf könnte trotz verbandsseitiger Genehmigung jederzeit - wie dies ja in Köln der Fall war - abgesagt werden.
M.