Zitat:
Zitat von Matthias75
......Oder direkter gefragt: Wäre Köln tatsächlich die sportrechtliche Genehmigung verweigert worden mit Verweis auf das fehlende Sicherungskonzept oder hätte der Veranstalter trotz fehlendem Konzept eine sportrechtliche Genehmigung erhalten. .....
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die veranstalterordnung fordert das "einholen aller behördlichen genehmigungen" (§4.2). die dtu gibt nicht vor wieviel rettungsschwimmer pro meter oder so vorhanden sein müssen. das entscheidet die genehmigende stadt, ob für die jeweiligen örtlichen bedingungen die organisation ausreicht.