Zitat:
Zitat von Matthias75
Kurze Frage dazu:
Wo (Quellenangabe) enthält die Veranstalterordnung oder die Sportordnung für den Veranstalter verbindliche Regelungen zur Sicherheit im Wasser? Wo findet sich eine Regelung, dass die Sicherstellung der Sicherheit im Wasser bzw. Die Vorlage eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Grundlage/Voraussetzung für die Genehmigung durch den Verband ist?
Dass die Sicherheit im Wasser oberste Priorität hat, steht außer Zweifel und dies möchte ich auch gar nicht in Frage stellen!
Ein Wettkampf ohne ein entsprechendes Sicherheitskonzept darf nicht stattfinden!
Nur scheint dies im verbandsseitigen Genehmigungsprozess keine Rolle zu spielen. Sprich: Auch die verbandsseitige Genehmigung garantiert mir keine ausreichende Absicherung im Wasser.
M.
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Reine Vermutung(!):
Das Schwimmen findet im Fühlinger See statt, genauer gesagt auf der Regattabahn, dafür ist die Stadt Köln (Ordnungsamt ) zuständig, d.h. gegebebenfalls hat die Auflage bezüglich der Rettungssschwimmer gar nichts mit dem Verband zu tun (davon ist ja im Text auch nicht die Rede).