Zitat:
Zitat von Helmut S
@HaFu: Ich hab das auf Sportschau.de auch gelesen. Hab das so gelesen, dass eine Ahndung nicht mehr möglich war, weil die Einspruchsfrist von 30min abgelaufen war.
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Mir ist nicht klar, warum man bei einer groben Unsportlichkeit auf einen Einspruch anderer Teilnehmer warten und die Kampfrichter nicht von sich aus tätig werden können und selbstverständlich auch im Nachhinein.
Wenn durch Auswertung der Streckenprotokolle am Tag nach dem Wettkampf raus kommen würde, dass ein Teilnehmer eine Runde zu wenig gelaufen ist, würde man diesen Teilnehmer doch wohl auch nicht in der Wertung lassen genauso wie bei einem positiven Dopingtest, der ja auch erst Tage bis Wochen nach Ende des Wettkampfs bekannt werden würde.