Du hast Recht, es ist höchst umstritten, aber höchstrichterlich (noch) nicht entschieden. Der BGH wollte sich nicht ohne Absicherung festlegen. Mal sehen, wie es der EuGH sieht.
Ich halte es nicht für sachgerecht, dem Verkäufer auch die Hinsendekosten aufzuerlegen, aber vielleicht wird es anders entschieden.
Unter diesen Umständen müsste man cabby wohl raten, auch die Hinsendekosten zurückzufordern.
Gruß
Z
Zitat:
Zitat von pioto
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm
Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
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