Zitat:
Zitat von tandem65
das liest sich wie ein letztinstanzliches Urteil.
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Das soll es nicht sein und ist es nicht. Sorry wenn das so rüber kam
Du hast seinen Beitrag aber ja auch gelesen. Er schrieb ja auch, dass man das Schiedsgericht anrufen könne, wen einem das nicht passt.
Da wir allerdings keinen Schiedsspruch des Schiedsgerichts haben, argumentiere ich halt mit dem letzten offiziellen "Urteil", der letzten offiziellen "Handlung".
Die Bewertung "Vorveruteilung" ist natürlich hier im üblichen Sinne nicht angebracht, denn mit der selben Argumentation - um dein Beispiel zu verwenden - könntest du jedem Polizisten "Vorverurteilung" vorwerfen, der jemanden zum Beispiel wegen dringendem Tatverdacht vorläufig in Gewahrsam nimmt.
P.S. Ich hoffe, dass mein regelmäßiges Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte auch vermuten lässt, dass ich für Gewaltenteilung eintrete
