Auch hier noch:
Zitat:
Zitat von EziPci
Im Gegensatzsatz dazu soll das Strafrecht die Verletzung von Rechtsgütern durch private Personen(und eben nicht durch den Staat) sanktionieren. Es stimmt zwar , dass das Verfassungsrecht in bestimmten Konstellationen auf die sekundäre Ebenen des einfachen Gesetzesrechts Einfluss ausübt.
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Man sollte ggf noch ergänzen, dass die individuellen Rechtsgüter durch das GG verbürgt werden. Dies gilt logischerweise auch für das Recht auf körperliche Unversehrtheit, weswegen sich dieser Diskurs entwickelt hat.
Hier schließt sich der Kreis auch zum Thread: Es ist in der Diskussion m.E. wesentlich zu verstehen, welche
Grundkonzepte bei verschiedenen Forderungen wie lebenslange Sperren für Wiederholungstäter, Verbot von Profisport bei Dopingvergehen, Lebenslange Sperre wegen Nachwirkung von Dopingmitteleinsatz, Verwirkung von Persönlichkeitsrechten durch Doping eine Rolle spielen.
Genausowenig wie man sagen kann: Wenn einer nicht verletzt ist ist es keine Körperverletzung, oder wenn einer gedopt hat, wirkt das länger nach, also gleich mal alle Ergebnisse streichen oder über "Alle. Immer" pauschalieren. Das geht einfach nicht, man muss in allen Punkten viel genauer hinsehen. Sport und Sportrecht findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Auch hier gilt wenigstens das
Grundgesetz seit 70 Jahren. Das ist mir wichtig - ansonsten ist die Diskussion halt eine Hass, Enttäuschungs- und Wutdiskussion, die nichts bringt ausser Fronten. Oder in anderen Worten: Populismus.
