Zitat:
Zitat von Helmut S
Was ist falsch daran, dass sich das BVG mit Grundrechten wie zB dem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschäftigt?
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Nichts.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Und: Es muss doch keine Misshandlung vorliegen um eine Körperverletzung zu haben?
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Eine Körperverletzung hat im Normalfall keine Chance vor das BVerfG zu kommen, eine Misshandlung ebenso wenig.
Zitat:
Zitat von Helmut S
EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht? 
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Den Zusammenhang hast Du hier hergestelllt:
Zitat:
Zitat von Helmut S
Körperverletzung ist: Das Menschenrecht/Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
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Das hier ist auch eine interessante Interpretation:
Zitat:
Zitat von Helmut S
Das BVG hat sich zB auch bei der Gurtanlegepflicht mit diesem Grundrecht beschäftigt.
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Naja, soweit ich mich erinnere wurde das Recht sich einem größeren Verletzungsrisiko auszusetzen durch die Gurtpflicht eingeschränkt. Du darfst jetzt nur noch angeschnallt als Geisterfahrer fahren oder die Geschwindigkeit übertreten.
