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Alt 06.08.2019, 15:40   #10924
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.746
Zitat:
Zitat von maifelder Beitrag anzeigen
Grundrecht und Strafrecht in einem Satz zu erwähnen, wie auch BVG, war entlarvend.
Was ist falsch daran, dass sich das BVG mit Grundrechten wie zB dem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschäftigt? Und: Es muss doch keine Misshandlung vorliegen um eine Körperverletzung zu haben? BItte um Aufklärung. Man lernt ja gerne dazu - danke

EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht?

Soll ich nochmal erläutern was ich meinte? Evtl liegt da ein Missverständnis vor?

Geändert von Helmut S (06.08.2019 um 15:45 Uhr).
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