Zitat:
Zitat von maifelder
Grundrecht und Strafrecht in einem Satz zu erwähnen, wie auch BVG, war entlarvend.
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Was ist falsch daran, dass sich das BVG mit Grundrechten wie zB dem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschäftigt?

Und: Es muss doch keine Misshandlung vorliegen um eine Körperverletzung zu haben?

BItte um Aufklärung. Man lernt ja gerne dazu - danke
EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht?
Soll ich nochmal erläutern was ich meinte? Evtl liegt da ein Missverständnis vor?