Zitat:
Zitat von T.omas
Letztlich dem Richter in seiner freien Beweiswürdigung. Rein faktisch gebe ich dir natürlich recht - tendenziell wird so etwas nicht für eine Verurteilung reichen.
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Es wird bei der Sachlage sehr wahrscheinlich mangels öffentlichem Interesse vor keinen Richter kommen. Da ist erst mal der Staatsanwalt der schon abwinkt.
Was wiederum nichts über den Wahrheitsgehalt der Aussagen beider Parteien aussagt.
Arne, ich brauche ein Gähn Smiley