Zitat:
Zitat von Mirko
Ich kann langsam nicht mehr so recht glauben das du ein Anwalt bist. Erstens hat iaux nie behauptet das ein Strafantrag nicht möglich ist, sondern das es ohne zeugen nicht lohnt da dann Aussage gegen Aussage steht.
Als Anwalt sollte man in seine Empfehlungen vielleicht auch die Wahrscheinlichkeit einfließen lassen mit der eine Strafanzeige Erfolg hat. Wie würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen das Iaux damit Erfolg hat und nicht sinnlos Zeit und Geld verbrennt?
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Das sehe ich nicht so. Dann brauchst Du zum Beispiel keinen Raddiebstahl anzeigen denn die Aufklärungsquote ist marginal.
Wenn Dir einer vorsätzlich in die Fresse (hier Magen) haut und Du es Deiner Meinung nach nicht ansatzweise verdient hättest, würdest Du da sagen "ach komm passt scho hat eh keiner gesehen"?