Zitat:
Zitat von Nilspein
fair enough
Ich finde nur, dass man dann auch mal fragen sollte, ob die Aussage in einem rechtlich justitiablen Rahmen ebenfalls wiederholt würde, denn der MW kann sich zumindest hier ja nicht wehren (oder er tut es nicht, wenn er still mitliest); bin kein Fan vom MW, aber wenn jemand einen anderen nachdrücklich einer Straftat beschuldigt und dies öffentlich tut mit dem Hinweis, ein Strafantrag sei nicht möglich, da es keine Zeugen gäbe, finde ich schon, dass man ihn einmal aufklären sollte. Dann soll er bitte Strafantrag stellen und die Reaktion vom MW abwarten bzw. ein Gericht oder eine StA entscheiden lassen
Wenn ich MW wäre, wäre die Unterlassungsverfügung schon zugestellt.
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Ich kann langsam nicht mehr so recht glauben das du ein Anwalt bist. Erstens hat iaux nie behauptet das ein Strafantrag nicht möglich ist, sondern das es ohne zeugen nicht lohnt da dann Aussage gegen Aussage steht.
Als Anwalt sollte man in seine Empfehlungen vielleicht auch die Wahrscheinlichkeit einfließen lassen mit der eine Strafanzeige Erfolg hat. Wie würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen das Iaux damit Erfolg hat und nicht sinnlos Zeit und Geld verbrennt?