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Zitat von qbz
Der Arbeitgeber pädagogischer Berufe ist im öffentlichen Dienst in allen Fällen verpflichtet, ein Leumundszeugnis einzufordern, damit er ausschliessen kann, möglicherweise jemand einzustellen, der Kinder sexuell missbraucht hat.
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Es gibt auch Arbeitgeber im pädagogischen Bereich, die diesen verpflichtenden Regelungen nicht unterliegen und die trotzdem vergleichbar handeln, weil es offenbar einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass derartigen Personen die in ihrem Beruf gegen grundlegende moralische Normen verstoßen haben, keine zweite berufliche Chance in genau diesem Beruf eingeräumt werden sollte.