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Zitat von Estebban
Körperliche Unversehrtheit (damit meinst du die Beschneidung?) ist ein schweres Thema, zugegeben aber es ist nunmal Entscheidung der Eltern (genauso wenn sie der Meinung sind es sei hygienischer) ob es gemacht wird oder nicht. Da werden keine Grundrechte gegeneinander ausgespielt sondern das ist eine Frage wie weit geht das Sorgerecht. Ich finds auch falsch aber hier steht nicht ein Recht über dem anderen.
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Ich meine schon. Eltern dürfen ihre Kinder nicht züchtigen, aber verstümmeln schon? Ohne eine religiöse Begründung wäre das undenkbar. Stell Dir vor, Eltern kämen auf die Idee, ihren Säugling großflächig tätowieren zu lassen, ein in etwa vergleichbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Das stünde am nächsten Tag in allen Zeitungen - mit Recht.
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Zitat von Estebban
Gleichheitsrecht? Wieso
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Wie sonst würdest Du Kündigungen, die aufgrund der Religionszugehörigkeit von den kirchlichen Arbeitgebern ausgesprochen werden können, einordnen? Wirf mal einen Blick auf das
Arbeitsrecht der Kirchen.
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Zitat von Estebban
Meinungsfreiheit? Wieso?
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§ 166 StGB - Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen