Zitat:
Zitat von NBer
er hat unmutsbekundungen dahingehend einfach hinzunehmen.
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Da sehe ich zwar anders; das ist nämlich objektiv und zu Ende gedacht bei weitem nicht so kategorisch wie du das darstellst. Da gibt es Grenzen, die mindestens von der Rechtsstaatlichkeit und der Art der Unmutsbekundung abhängen.
Aber der eigentliche Punkt, dem du ausweichst ist: Die Pflicht von iaux, sich den Regeln entsprechend zu verhalten. Alleine die Aussagen von Janjazz (der offensichtlich Kampfrichter ist) müssen klar machen, dass hier eine Regel überschritten wurde.
