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Alt 30.07.2019, 13:00   #10561
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.707
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Lies ' dir den sehr guten Beitrag von Tritos zur gerichtlichen Auseinandersetzung um den "Alle Soldaten sind Mörder"-Spruch weiter oben durch.
Ja, das habe ich. Er schrieb:

Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
[...]Ich zitiere einen Zeitungsbericht von damals:

"Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat … bekräftigt, daß die Verwendung des umstrittenen Tucholsky-Zitats "Alle Soldaten sind Mörder" unter bestimmten Voraussetzungen keine Beleidigung darstellt und deshalb auch nicht bestraft werden darf. Der Erste Senat betonte in seinem zweiten Urteil binnen eines Jahres, das Tucholsky-Zitat sei so lange vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wie es sich um eine allgemeinpolitische Aussage handele. Dies sei aber kein Freibrief für die Beleidigung einzelner Soldaten oder der Bundeswehr." [...]
Ein ganz kurzes Nachschauen bei wikipedia bringt allerdings auch noch andere Aspekte zum Vorschein, die dieses "unter bestimmten Voraussetzungen" und das "eine allgemeinpolitische Aussage" ggf. als schwerwiegend kennzeichnen. Da steht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Soldat...er#cite_ref-50
Zitat:
Ausgangspunkt ist daher in den meisten Fällen der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Unstrittig ist, dass einzelne Menschen beleidigungsfähig sind („Soldat X ist ein Mörder“). Es ist weiter anerkannt, dass natürliche Personen wie Soldaten auch unter einer Kollektivbezeichnung beleidigt werden können, wenn der Täter einen Personenkreis bezeichnet, welcher zahlenmäßig überschaubar ist und auf Grund bestimmter Merkmale so klar umgrenzt ist, dass er deutlich aus der Allgemeinheit hervortritt.[50]In solchen Fällen ist die Beleidigung auf jedes Mitglied des Personenkreises gemünzt. Nach herrschender Meinung ist die Gesamtzahl der Bundeswehrsoldaten beleidigungsfähig, da sie zwar groß, jedoch überschaubar und abgrenzbar ist.[51] Auf die Gesamtzahl der Soldaten auf der Welt trifft dies jedoch nicht zu, so dass es in vielen Prozessen um das Tucholskyzitat eine zentrale Frage war, ob speziell die Soldaten der Reichswehr bzw. der Bundeswehr gemeint waren. Davon zu unterscheiden ist, dass auch Organisationen selbst beleidigt werden können, soweit diese eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.[52] Demnach wäre die Bundeswehr auch als Organisation beleidigungsfähig.
Nunja. Ich bin mir nicht sicher ob die Entscheidung um die es damals ging hier wirklich analog zutrifft. Da ich genausowenig Jurist bin wie du, werde ich meine Schwester befragen, wenn ich sei demnächst wieder mal treffe: Sie ist Richterin.

In einem stimme ich dir völlig zu: Das es sich bei den zwei Zitaten um völlig andere Qualitäten handelt.

Helmut S ist gerade online