Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Selbstverständlich. Was denn sonst? Würdest Du es als sachliche Tatsachenbehauptung einordnen? Die Message war klar an Michael gerichtet, wenn ich den Bericht korrekt verstanden habe.
Wenn implizit und für jeden verständlich gesagt und in den sozialen Medien verbreitet wird, dass Michael Weiss "stinkt", dann könnte ich mir vorstellen, dass hier §186 greift:
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ich wäre da vorsichtig und würde es nicht auf einen Prozess ankommen lassen wollen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an iaux ist schnell verschickt.
Dass Michael Weiss sich seinerseits durch die angebliche körperliche Attacke falsch verhalten hat, steht außer Frage. Allerdings kann man hier möglicherweise eine Affekthandlung geltend machen.
Wie gesagt, mit Doping hat diese Auseinandersetzung nur am Rande zu tun. Andere Rechtsverletzungen stehen klar im Vordergrund. Deswegen halte ich das hier für offtopic.

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Ich muss Dir da widersprechen. Denn für üble Nachrede müsste man MW schon persönlich addressieren: ein allgemeiner Spruch wie "Doper stinken usw." reicht da wohl nicht aus.
Du wirst sicher die Diskussionen um den Spruch "Soldaten sind Mörder" kennen. Ich zitiere einen Zeitungsbericht von damals:
"Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat … bekräftigt, daß die Verwendung des umstrittenen Tucholsky-Zitats "Alle Soldaten sind Mörder" unter bestimmten Voraussetzungen keine Beleidigung darstellt und deshalb auch nicht bestraft werden darf. Der Erste Senat betonte in seinem zweiten Urteil binnen eines Jahres, das Tucholsky-Zitat sei so lange vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wie es sich um eine allgemeinpolitische Aussage handele. Dies sei aber kein Freibrief für die Beleidigung einzelner Soldaten oder der Bundeswehr."
Analog dazu würde ich doch davon ausgehen, dass ein allgemeiner Anti-Doping-Spruch ebenfalls vom Recht auf freie Meinungsäußerung erfasst ist.