Zitat:
Zitat von qbz
Ich kann mich nicht entsinnen, Angriffe auf Polizeibeamte je gutgeheissen zu haben.
Eine Blockierung von Naziaufmärschen halten viele zivilgesellschaftliche Gruppen für eine Möglichkeit des Protestes und dabei kam es in den mir bekannten Fällen zu keinen Angriffen auf die Polizei.
|
Tja, ich habe schon ein paar Aufnahmen von dämlichen Nazi-Demos gesehen, die von Polizisten gegen steinewerfenden schwarzvermummten Antifa-Krieger beschützt wurden. Wer solche Aktionen befürwortet, nimmt auch Angriffe auf Polizisten in Kauf, die nur ihre Arbeit machen (und sicher gerne etwas sinnvolleres tun möchten). Mir tun dabei nur die armen Polizisten Leid, die das Ganze ausbaden müssen - nicht weil die Nazis demonstrieren, sondern weil manche die Meinungsfreiheit gerne einschränken würden.
Zitat:
|
Es geht doch beim § 140 nicht um (unbesonnene) Äusserungen am Stammtisch, sondern um öffentliche Bekenntnisse auf Kleidung und in Publikationen, die Gewalttaten billigen oder loben. Möchtest Du gerne als Angehöriger eines Opfers sehen, wie jemand die NSU und ihre Morde auf einem T-Shirt verherrlicht. Oder 9/11 usf.
|
Nicht vermischen; in §140 geht es um Billigung von Straftaten in der Öffentlichkeit, also z.B. Äußerungen wie in dem anfangs zitierten Fernsehbeitrag gezeigt. Ich möchte sowas auch nicht hören, aber ich finde, auch diese Form der vielfältigen menschlichen Dummheit muß man aushalten können, ohne gleich mit Gefängnis zu drohen. Auf T-Shirts möchte ich selber ebensowenig Hakenkreuze wie roten Stern, Hammer und Sichel, ebensowenig Hitler wie Stalin oder Mao, ebensowenig NSU wie RAF sehen - warum sind nicht alle gleich verboten?