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Die DTU hat auch noch eine Sperre parat, wenn man in Deutschland mogeln möchte
Eine Sperre kann gegen einen Athleten in folgenden Fällen ausgesprochen werden:
"d) Falschangaben in Bezug auf die Angabe des Namens, des Vornamens, des
Geschlechts, des Alters und/oder des Geburtstages im Rahmen der Beantragung
eines DTU-Startpasses oder in der Meldung zu einem Wettkampf. Auf Antrag
eines Vereins kann ein Landesverband auch eine Sperre aussprechen, sollte der
Athlet bei der Angabe seines Vereins falsche oder ergänzende Angaben machen.
Antragsberechtigt ist der Verein, dem der Athlet angehört, der die Angabe
vornimmt."
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