Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es befindet sich am äußersten linken Rad des linken Fahrstreifens, den Jan nicht benutzen darf. Wenn er es regelwidrig dennoch tut, darf man ihm dafür keinen Bonus anrechnen, und ihm Hilfe von außen gestatten.
Jan ist sehr häufig auf der "verbotenen" Straßenseite gefahren, um schneller durch die Kurven zu kommen. In schnellen Kurven auf der Landstraße, aber auch fortwährend in Ortschaften. Dies muss man vielleicht auch sehen, wenn man bewerten will, ob der Jan am Sonntag eine kleine Extrawurst gebraten bekam. 
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Ich denke, um das zu beurteilen, müsste man wissen, was auf der Wettkampfbesprechung zum Rechtsfahrgebot kommuniziert wurde. Wenn ein ausnahmsloses Rechtsfahrgebot erläutert wurde, dann wäre das optimale Anfahren einer Rechtskurve mindestens zu verwarnen. Wenn es explizit erlaubt wurde, dann sind wir wieder bei dem Thema, dass die Motorräder eine Mitschuld tragen. In Roth gibt es ja auch einige Stellen, wo das Rechtsfahrgebot in der Wettkampfbesprechung explizit aufgehoben wird.