Zitat:
Zitat von Hardy
Ein entschiedenes nein, es gibt einen Unterschied zwischen Dienstleistungsunternehmen und Arbeitnehmerüberlassung. In den Verträgen war Art und Umfang der Dienstleistung geregelt und es gab keinen AÜV.
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Kenn ich auch anders
(Bsp Brunel).
Beim Ingenieurbüro (Auftragsbezogen) ist das so wie Du's gesagt hast.