Zitat:
Zitat von Kampa
Doch - genau das ist Zeitarbeit
Du hast einen AV mit dem Zeitarbeitsunternehmen (von mir aus auch Personaldienstleister) und dieses hat einen AÜV mit dem Kunden, bei dem Du Deine Arbeit ausführst.
GENAU DAS IST ZEITARBEIT
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Ein entschiedenes nein, es gibt einen Unterschied zwischen Dienstleistungsunternehmen und Arbeitnehmerüberlassung. In den Verträgen war Art und Umfang der Dienstleistung geregelt und es gab keinen AÜV.