Zitat:
Zitat von neindochoh
Du hast die Immobilie geerbt, also unentgeltlich erlangt. Es fehlt damit bereits der Anschaffungsvorgang, der für die Besteuerung der Weiterveräußerung aber notwendig wäre. Unabhängig von irgendwelchen Fristen ist der Verkauf steuerfrei.
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Der TO wollte wissen ob einige Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf steuerlich absetzbar sind. Inwiefern der Verkauf der Spekulationssteuer unterliegt oder nicht war hier nicht gefragt.