Zitat:
Zitat von Bommel91
Ist denn die Haftung per agb ausgeschlossen? Grds verpflichtet sich die Airline ja schon den Gegenstand unbeschädigt zu transportieren
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Das schon, nur ist die Erstattungshöhe begrenzt. Stichwort
"Montrealer Übereinkommen"
1.131 SZR ist die Höchstgrenze, wenn Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt. SZR ist eine Art künstliche Währung, Kurs kann man "googeln".
Sind ca. 1400€ im Maximum.
Seit ich eine schickes Madone mit ETap mein eigen nenne, würde ich beim nächsten TL das Zweitrad mitnehmen oder eine Extra Versicherung für die Reisedauer abschließen.