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Solange die Wasserschattengeber auch Wettkampfteilnehmer sind, ist das erlaubt. Es geplant darauf anzulegen, vielleicht noch mit geplantem DNF nach dem Schwimmen, ist dann eher moralisch fragwürdig und gibt dem ganzen Vorhaben ein Gschmäckle.
Wenn etwas nach dem Regelwerk nicht astrein sein sollte, müsste auch eine Regel zu benennen sein, gegen die verstoßen wurde. Ein "dislike" reicht dafür nicht, wie mir 20 Jahre Kampfrichtererfahrung sagen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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