Hier mal der Link zur vorläufigen Wettkampfbestimmung:
https://www.challenge-roth.com/files...0201 9_DE.pdf
Insbesondere folgende Vergehen führen zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers:
Der Gebrauch von MP3-Playern sowie anderer elektronischer Abspielgeräte mit Kopfhörern jeglicher
Art auf der Radstrecke
Ansonsten sind Mp3 Player nicht erwähnt. Der Passus zur Laufstrecke aus 2018 fehlt.