Zitat:
Zitat von Volkeree
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.
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Ne, muß nicht. Diese "3-Schilder-Regel" gilt so sicher auch nicht. Der Bußgeldkatalog ist auf fahrlässige Begehung ausgelegt und ein Schild kann man ja mal übersehen. Es gibt aber Stellen, an denen UNÜBERSEHBAR mit Schilderbrücke über der Autobahn etc. die Beschränkung angezeigt ist. Da könnte man auch früher von Vorsatz ausgehen und wenn man vorsätzlich handelt, gilt der Rahmen des Kataloges schon beim 1. Schild nicht. Nur braucht man für den Vorsatz irgendwelche Anhaltspunkte. Genauso könnte man weiter von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn die Schilder im Abstand von einigen Kilometern aufgestellt sind, denn die kann man schon übersehen. Kommt sicher auf die tatsächlichen Umstände, deren Darstellung und den Richter an.